Wird Ihre ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar, übernimmt die Degenia Hausratversicherung die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung – vorausgesetzt, die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil ist Ihnen nicht zumutbar. Diese Leistung erweitert den Schutz aus § 8 VHB.
Umzugskosten nach einem Versicherungsfall:
In Erweiterung von § 8 VHB ersetzt der Versicherer auch die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, wenn
- die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar wurde und
- dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihre Wohnung durch einen Schaden so stark beschädigt, dass Sie dort nicht mehr wohnen können, und ist es Ihnen auch nicht zuzumuten, nur einen noch bewohnbaren Teil zu nutzen, dann übernimmt die Versicherung die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung. Dies ist eine Erweiterung der Leistungen aus § 8 VHB.
Häufige Fragen
Wann werden Umzugskosten erstattet?
Die Umzugskosten werden erstattet, wenn die ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Was wird bei den Umzugskosten übernommen?
Der Versicherer ersetzt die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung.
Auf welcher Grundlage erfolgt die Erstattung?
Die Erstattung erfolgt in Erweiterung von § 8 VHB.
Reicht es, wenn nur ein Teil der Wohnung beschädigt ist?
Voraussetzung ist, dass dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Ob dies im Einzelfall gegeben ist, hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.