Muss der Urlaub wegen eines erheblichen Versicherungsfalls in der versicherten Wohnung ausfallen, übernimmt die Degenia Hausratversicherung die Stornierungskosten einer gebuchten Reise oder die Fahrtmehrkosten für eine vorzeitige Rückreise. Erfahren Sie, ab welcher Schadenhöhe und unter welchen Voraussetzungen dieser Schutz greift.
Erstattung durch den Versicherer:
Der Versicherer erstattet:
- die tatsächlich angefallenen Stornierungskosten einer bereits gebuchten Urlaubsreise oder
- die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise (Fahrtmehrkosten) von einer bereits angetretenen Urlaubsreise.
Dies gilt, wenn der Versicherungsnehmer und mitreisende, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen wegen eines erheblichen Versicherungsfalls eine Urlaubsreise stornieren oder abbrechen müssen, um an den Schadenort (versicherte Wohnung, siehe § 6.3 VHB) zu reisen.
Wann ist ein Versicherungsfall erheblich?
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig ist.
Umfang der Fahrtmehrkosten:
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, das dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise zum Schadenort entspricht.
Pflicht zur Kontaktaufnahme:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Stornierung der Reise bzw. vor Antritt der Rückreise an den Schadenort mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und ggf. Verhaltensweisungen einzuholen, soweit es den Umständen nach zumutbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es während Ihres Urlaubs zu einem größeren Schaden in Ihrer versicherten Wohnung und müssen Sie deshalb Ihre Reise absagen oder vorzeitig beenden, kann der Versicherer die dadurch entstehenden Kosten übernehmen. Das betrifft entweder die Stornogebühren einer noch nicht angetretenen Reise oder die zusätzlichen Kosten für eine frühere Rückreise. Wichtig ist, dass der Schaden ein bestimmtes Ausmaß erreicht und Ihre Anwesenheit vor Ort nötig ist. Bevor Sie handeln, sollten Sie sich möglichst mit dem Versicherer abstimmen.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt der Versicherer bei einem Urlaubsabbruch?
Erstattet werden die tatsächlich angefallenen Stornierungskosten einer bereits gebuchten Urlaubsreise oder die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise (Fahrtmehrkosten) von einer bereits angetretenen Reise.
Ab welcher Schadenhöhe gilt ein Versicherungsfall als erheblich?
Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig ist.
Für welche Personen gilt der Schutz?
Er gilt für den Versicherungsnehmer und mitreisende, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die wegen eines erheblichen Versicherungsfalls die Reise stornieren oder abbrechen müssen, um an den Schadenort zu reisen.
Muss ich den Versicherer vor der Stornierung informieren?
Ja. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Stornierung der Reise bzw. vor Antritt der Rückreise an den Schadenort mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und ggf. Verhaltensweisungen einzuholen, soweit es den Umständen nach zumutbar ist.
In welchem Umfang werden Fahrtmehrkosten ersetzt?
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, das dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise zum Schadenort entspricht.