Wer nach einem versicherten Schaden ein Haushaltsgerät ersetzt, kann sich bei der Degenia Hausratversicherung für ein besonders sparsames Modell der höchsten Effizienzklasse entscheiden: Die nachgewiesenen Mehrkosten für Kühlschränke, Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner werden bis 500 EUR je Gerät erstattet.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 – optimum folgendes für Mehrkosten für energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten:
- In Erweiterung von § 8 VHB ersetzt der Versicherer die durch Kaufbeleg nachgewiesenen Mehrkosten für nach einem ersatzpflichtigen Versicherungsfall neu zu beschaffende wasser- bzw. energiesparende Kühlschränke, Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren höchsten Effizienzklasse.
- Die Entschädigung ist auf 500 EUR je Gerät begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wird nach einem versicherten Schaden ein Haushaltsgerät ersetzt, können Sie sich für ein besonders sparsames Modell der höchsten verfügbaren Effizienzklasse entscheiden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten übernimmt die Versicherung im Rahmen der genannten Grenze – vorausgesetzt, Sie weisen den Kauf per Beleg nach.
Häufige Fragen
Welche Geräte sind von der Regelung erfasst?
Erfasst sind wasser- bzw. energiesparende Kühlschränke, Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner der zum Zeitpunkt der Neubeschaffung verfügbaren höchsten Effizienzklasse.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung für die Mehrkosten ist auf 500 EUR je Gerät begrenzt.
Unter welchen Voraussetzungen werden die Mehrkosten ersetzt?
Die Mehrkosten werden nach einem ersatzpflichtigen Versicherungsfall für neu zu beschaffende Geräte ersetzt und müssen durch Kaufbeleg nachgewiesen werden.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung gilt in Erweiterung von § 8 VHB.