Die Degenia Hausratversicherung erweitert den Schutz auf privat genutzte Garagen innerhalb Deutschlands – auch wenn diese nicht in der Nähe des Versicherungsortes liegen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und welche Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Kunstgegenstände in der Garage vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Versicherungsschutz in Garagen (abweichend von § 6.3 d) der VHB):
Versicherungsschutz besteht auch in Garagen, die sich nicht in der Nähe des Versicherungsortes, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Nicht versicherte Sachen (abweichend von § 6 VHB):
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z.B. Chipkarte)
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken)
- Schusswaffen
- Foto- und optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
Was bedeutet das konkret?
Der Hausrat ist auch dann geschützt, wenn er in einer Garage steht, die nicht direkt am Wohnort liegt – vorausgesetzt, die Garage befindet sich in Deutschland und wird nur privat genutzt. Für besonders wertvolle Gegenstände wie Bargeld, Schmuck oder Kunstwerke gilt dieser Schutz in der Garage allerdings nicht. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen des Tarifs.
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat auch in einer Garage versichert, die nicht am Wohnort liegt?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch in Garagen, die sich nicht in der Nähe des Versicherungsortes, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Welche Voraussetzungen gelten für den Schutz in der Garage?
Die Garage muss ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden und sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Sind Bargeld und Schmuck in der Garage versichert?
Nein. Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge, Schmucksachen sowie Sachen aus Silber, Gold oder Platin sind in Garagen nicht versichert.
Gilt der Ausschluss auch für Antiquitäten?
Sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), sind nicht versichert – mit Ausnahme von Möbelstücken.
Sind Kunstgegenstände und Foto-Apparate in der Garage geschützt?
Nein. Kunstgegenstände wie Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken sowie Foto- und optische Apparate sind vom Versicherungsschutz in Garagen ausgenommen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023