Entstehen bei der Hausratversicherung der Degenia Gebäudeschäden durch Rettungsmaßnahmen im Bereich der versicherten Wohnung, sind die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten mitversichert – auch dann, wenn ein Versicherungsfall unmittelbar drohte oder nach den Umständen zu vermuten war.
Mitversichert sind – in Erweiterung von § 8 VHB – tatsächlich angefallene Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der versicherten Wohnung durch Rettungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstanden sind.
Einem Versicherungsfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Was bedeutet das konkret?
Werden bei einem versicherten Schaden oder zur Abwendung eines drohenden Schadens Rettungsmaßnahmen ergriffen, kann dabei das Gebäude beschädigt werden. Die Kosten, um solche Schäden im Bereich der versicherten Wohnung zu reparieren, sind in diesem Baustein abgedeckt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind bei Gebäudeschäden durch Rettungsmaßnahmen versichert?
Versichert sind die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der versicherten Wohnung durch Rettungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstanden sind.
Gilt der Schutz nur bei einem eingetretenen Versicherungsfall?
Nein. Einem Versicherungsfall steht es gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Was passiert, wenn eine andere Versicherung ebenfalls leistet?
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht diese Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Wo müssen die Gebäudeschäden entstanden sein?
Die Reparaturkosten sind mitversichert, wenn die Gebäudebeschädigungen im Bereich der versicherten Wohnung entstanden sind.