Die Degenia Hausratversicherung ersetzt im Tarif T22 - optimum auch sonstige Bruchschäden an Armaturen, wenn der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt. Erfahren Sie, welche Bauteile als Armaturen gelten, welche Austauschkosten übernommen werden und welche Schäden ausgeschlossen sind.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Bruchschäden an Armaturen:
In Erweiterung von § 4.1 b) VHB ersetzt der Versicherer auch sonstige Bruchschäden an Armaturen, sofern der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt.
Armaturen sind:
- Ablauf
- Ab- und Überlaufgarnituren
- Ausdehnungsgefäß
- Boiler
- Brauseschlauch
- Druckbehälter
- Druckmesser
- Druckspüler
- Durchlauferhitzer
- Geruchsverschluss
- Hähne
- Hebeanlage
- Heizkörper
- Mischbatterie
- Rückstauklappe / -ventil
- Schieber
- Speicher
- Spülkasten
- Thermostat
- Umwälzpumpe
- Ventile aller Art
- Wasserfilter
- Wasserzähler
- Warmwasserspeicher
Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
Weiterhin ersetzt der Versicherer die Kosten für den Austausch der zuvor genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalles gemäß § 4.1 a) VHB im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Als Mieter sind Sie über diese Regelung abgesichert, wenn eine Armatur bricht und Sie für diese Gefahr die Verantwortung tragen. Zu den Armaturen zählen zahlreiche Bauteile rund um Wasser- und Heizungsanlagen, etwa Hähne, Mischbatterien, Heizkörper oder Boiler. War die Armatur allerdings schon vorher defekt, greift der Schutz nicht. Muss eine solche Armatur nach einem Rohrbruch im Bereich der Bruchstelle ausgetauscht werden, übernimmt der Versicherer auch diese Kosten.
Häufige Fragen
Wer ist bei Bruchschäden an Armaturen abgesichert?
Der Versicherer ersetzt sonstige Bruchschäden an Armaturen, sofern der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt.
Welche Bauteile gelten als Armaturen?
Dazu zählen unter anderem Ablauf, Ab- und Überlaufgarnituren, Ausdehnungsgefäß, Boiler, Brauseschlauch, Druckbehälter, Druckmesser, Druckspüler, Durchlauferhitzer, Geruchsverschluss, Hähne, Hebeanlage, Heizkörper, Mischbatterie, Rückstauklappe / -ventil, Schieber, Speicher, Spülkasten, Thermostat, Umwälzpumpe, Ventile aller Art, Wasserfilter, Wasserzähler und Warmwasserspeicher.
Welche Bruchschäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
Werden auch die Kosten für den Austausch der Armaturen übernommen?
Ja, der Versicherer ersetzt die Kosten für den Austausch der genannten Armaturen, soweit dieser infolge eines Versicherungsfalles gemäß § 4.1 a) VHB im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.