Mit der Degenia Hausratversicherung bleibt Ihr Hausrat auch dann geschützt, wenn ein Dieb zunächst in einen nicht versicherten Raum desselben Gebäudes einbricht und von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räume gelangt – ganz gleich, ob dieser Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Einbruch über nicht versicherte Räume:
Versicherungsschutz besteht auch, wenn in dem Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, gemäß § 3.2 VHB in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
Dabei gilt:
- Es ist unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Bricht ein Täter zuerst in einen Raum ein, der selbst nicht mitversichert ist, und gelangt er von dort aus ohne weitere Hindernisse zu Ihren versicherten Räumen, so greift der Versicherungsschutz dennoch. Ob der nicht versicherte Raum privat oder gewerblich genutzt wird, spielt dabei keine Rolle.
Häufige Fragen
Besteht Versicherungsschutz, wenn über einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch, wenn in einen nicht versicherten Raum im selben Gebäude eingebrochen wird und der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
Spielt es eine Rolle, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird?
Nein. Es ist unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Welche Voraussetzung gilt für den Zugang zu den versicherten Räumen?
Der Dieb muss von dem nicht versicherten Raum ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangen.
Auf welche Regelung stützt sich dieser Versicherungsschutz?
Der Einbruch in den nicht versicherten Raum wird gemäß § 3.2 VHB berücksichtigt.