Wer ein Bankschließfach privat nutzt, ist in der Degenia Hausratversicherung auch in Tresorräumen von Geldinstituten abgesichert – bis 50.000 EUR je Versicherungsfall und maximal zweimal pro Versicherungsjahr, allerdings nachrangig zu bestehenden anderen Verträgen.
Versicherungsschutz für Kundenschließfächer:
- In Erweiterung von § 6.3 VHB besteht Versicherungsschutz auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden und hierfür keine besondere Versicherung besteht.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag von 50.000 EUR, maximal das Zweifache pro Versicherungsjahr, begrenzt.
- Soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus diesem Vertrag vor (Subsidiärdeckung).
Was bedeutet das konkret?
Werden persönliche Wertsachen in einem Bankschließfach aufbewahrt, sind sie im Rahmen dieses Tarifs mitversichert – vorausgesetzt, das Fach wird privat genutzt und es gibt dafür keine eigene Versicherung. Der Schutz gilt bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Besteht für denselben Schaden bereits eine andere Versicherung, greift zuerst diese; die Hausratversicherung leistet dann nur nachrangig.
Häufige Fragen
Sind Kundenschließfächer bei Banken mitversichert?
Ja. In Erweiterung von § 6.3 VHB besteht Versicherungsschutz auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden und hierfür keine besondere Versicherung besteht.
Wie hoch ist die Entschädigung für ein Bankschließfach?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag von 50.000 EUR begrenzt, maximal das Zweifache pro Versicherungsjahr.
Was gilt, wenn eine andere Versicherung für den Schaden besteht?
Soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung vor. Es handelt sich um eine Subsidiärdeckung.
Gilt der Schutz auch für gewerblich genutzte Schließfächer?
Der Versicherungsschutz gilt für Kundenschließfächer, die zu privaten Zwecken genutzt werden.