Die Degenia Hausratversicherung ersetzt in ihrem Premium-Tarif auch versicherte Sachen, die vorübergehend außerhalb der Wohnung am Arbeitsplatz während der Geschäftszeiten durch Diebstahl entwendet werden. Erfahren Sie, welche Gegenstände ausgeschlossen bleiben und welche Entschädigungsgrenze pro Schadenfall gilt.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - premium Folgendes für Diebstahl am Arbeitsplatz:
Der Versicherer leistet auch – abweichend von § 1.1 b) VHB in Verbindung mit § 3.2 VHB und § 7.3 VHB – Entschädigung für versicherte Sachen, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und am Arbeitsplatz durch Diebstahl – während der Geschäftszeiten – entwendet werden.
Nicht versichert sind:
- Wertsachen gemäß § 13.1 VHB
- Scheck- und Kreditkarten
- Foto-, Film-, Audio-, Videogeräte, Auto- und Mobiltelefone, EDV-Geräte, Spielekonsolen und mobile Navigationssysteme jeweils mit Zubehör
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen
Entschädigungsgrenze:
Für den einzelnen Schadenfall gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze von 1 % der Versicherungssumme, maximal 1.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Werden persönliche Sachen, die zum versicherten Hausrat gehören, während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz gestohlen, kann die Hausratversicherung im Tarif T22 - premium einspringen – auch wenn sich die Sachen gerade außerhalb der eigenen Wohnung befinden. Allerdings sind bestimmte Gegenstände wie Wertsachen, elektronische Geräte oder rein berufliche Ausstattung von diesem Schutz ausgenommen, und die Erstattung ist pro Schadenfall der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Sind Diebstähle am Arbeitsplatz mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und am Arbeitsplatz während der Geschäftszeiten durch Diebstahl entwendet werden.
Welche Gegenstände sind vom Schutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Wertsachen gemäß § 13.1 VHB, Scheck- und Kreditkarten sowie Foto-, Film-, Audio-, Videogeräte, Auto- und Mobiltelefone, EDV-Geräte, Spielekonsolen und mobile Navigationssysteme jeweils mit Zubehör. Ebenfalls ausgeschlossen sind Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe dienen.
Wie hoch ist die Entschädigung pro Schadenfall?
Für den einzelnen Schadenfall gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze von 1 % der Versicherungssumme, maximal 1.000 EUR.
Für wessen Sachen gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für versicherte Sachen, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören.
Muss der Diebstahl während der Geschäftszeiten erfolgen?
Ja. Der Diebstahl am Arbeitsplatz muss während der Geschäftszeiten erfolgen, damit Entschädigung geleistet wird.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023