In der Degenia Hausratversicherung im Tarif T22 - premium gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist. So sind Schäden durch innenliegende Regenfallrohre über den Leitungswasserschutz mitversichert.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - premium folgende Regelung für Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes:
In Erweiterung von § 4.2 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Damit sind Schäden durch innenliegende Regenfallrohre mitversichert.
Weitere Gefahren/Schäden
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Wenn Wasser aus einem Regenfallrohr, das innerhalb des Gebäudes verläuft, ungewollt austritt, wird dieses Wasser wie Leitungswasser behandelt. Damit greift der Leitungswasserschutz auch für solche Schäden.
Häufige Fragen
Gilt Wasser aus innenliegenden Regenfallrohren als Leitungswasser?
Ja. In Erweiterung von § 4.2 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - premium.
Betrifft die Erweiterung auch Regenfallrohre außerhalb des Gebäudes?
Die Erweiterung bezieht sich auf im Gebäude verlaufende Regenfallrohre. Ob weitere Fälle abgedeckt sind, hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.
Muss das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten sein?
Ja. Voraussetzung ist, dass das Wasser aus den im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.