Ist die Wohnung nach einem Schaden vorübergehend nicht bewohnbar, übernimmt die Degenia Hausratversicherung die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension – bis zu 20 EUR pro Tag und maximal 1.000 EUR je Versicherungsfall. Welche Tiere dazuzählen und was ausgeschlossen ist, lesen Sie hier.
In Erweiterung von § 8 VHB ersetzt der Versicherer die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in Deutschland allgemein üblich und in rechtlich zulässiger Weise als Haustiere gehalten werden.
Nicht übernommen werden Kosten für die Unterbringung von:
- wilden und exotischen Tieren (wie z.B. Schlangen, Spinnen);
- Haustieren, die außerhalb der Wohnung gehalten werden (z.B. Schafe, Ziegen, Hühner).
Höhe der Entschädigung:
- je Versicherungsfall auf 20 EUR pro Tag begrenzt;
- maximal 1.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung nach einem versicherten Schaden vorübergehend nicht bewohnbar ist, müssen Ihre Haustiere oft anderswo untergebracht werden. Die Kosten für eine Tierpension oder eine vergleichbare Unterbringung werden für diesen Zeitraum erstattet – bis die Wohnung wieder nutzbar ist oder die Tierhaltung wieder zumutbar wird. Das gilt für in Deutschland übliche, in der Wohnung gehaltene Haustiere, nicht jedoch für exotische oder außerhalb der Wohnung lebende Tiere.
Häufige Fragen
Welche Kosten für die Haustierbetreuung werden übernommen?
Ersetzt werden die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung, bis die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar oder die Haltung der Tiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 EUR pro Tag begrenzt, maximal jedoch 1.000 EUR.
Welche Tiere gelten als Haustiere?
Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in Deutschland allgemein üblich und in rechtlich zulässiger Weise als Haustiere gehalten werden.
Für welche Tiere werden die Kosten nicht übernommen?
Nicht übernommen werden Kosten für die Unterbringung von wilden und exotischen Tieren (wie z.B. Schlangen, Spinnen) sowie von Haustieren, die außerhalb der Wohnung gehalten werden (z.B. Schafe, Ziegen, Hühner).
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023