In der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - premium beteiligt sich der Versicherer an den Kosten des Sachverständigenverfahrens, sobald der entschädigungspflichtige Schaden 10.000 EUR übersteigt – mit einer festen Obergrenze pro Versicherungsfall. Wer wissen möchte, ab wann und bis zu welcher Höhe diese Kosten übernommen werden, findet hier die konkreten Angaben.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - premium folgendes für Sachverständigenkosten:
- Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe 10.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 15.6 VHB zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Schadenfall ein Sachverständigenverfahren durchgeführt wird, können dem Versicherungsnehmer dafür Kosten entstehen. Liegt der ersatzpflichtige Schaden oberhalb einer bestimmten Höhe, beteiligt sich der Versicherer an diesen Kosten – allerdings nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze pro Schadenfall. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe werden die Sachverständigenkosten ersetzt?
Die Kosten des Sachverständigenverfahrens werden ersetzt, soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe 10.000 EUR übersteigt.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Welche Kosten übernimmt der Versicherer im Sachverständigenverfahren?
Der Versicherer ersetzt die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 15.6 VHB zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - premium.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023