Die Degenia Hausratversicherung erstattet im Tarif T22 – premium nach einem ersatzpflichtigen Versicherungsfall die Mehrkosten für die Neuanschaffung energiesparender Haushaltsgeräte der höchsten Effizienzklasse – etwa Kühlschrank, Gefrierschrank, Geschirrspüler, Waschmaschine und Trockner – bis zu einer festgelegten Grenze je Gerät.
Mehrkosten für energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten:
- In Erweiterung von § 8 VHB ersetzt der Versicherer die durch Kaufbeleg nachgewiesenen Mehrkosten für nach einem ersatzpflichtigen Versicherungsfall neu zu beschaffende wasser- bzw. energiesparende Kühlschränke, Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren höchsten Effizienzklasse.
- Die Entschädigung ist auf 250 EUR je Gerät begrenzt.
Versicherungssumme/Unterversicherungsverzicht
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem versicherten Schaden ein Haushaltsgerät neu anschaffen muss und sich dabei für ein besonders sparsames Modell der höchsten Effizienzklasse entscheidet, zahlt dafür oft mehr als für ein einfaches Gerät. Diese zusätzlichen Kosten übernimmt die Versicherung – nachgewiesen durch den Kaufbeleg – bis zu einer festgelegten Höchstgrenze je Gerät. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Welche Geräte sind von der Regelung erfasst?
Erfasst sind wasser- bzw. energiesparende Kühlschränke, Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner der zum Zeitpunkt der Neubeschaffung verfügbaren höchsten Effizienzklasse.
Wie hoch ist die Entschädigung je Gerät?
Die Entschädigung für die Mehrkosten ist auf 250 EUR je Gerät begrenzt.
Wann werden die Mehrkosten übernommen?
Die Mehrkosten werden übernommen, wenn das Gerät nach einem ersatzpflichtigen Versicherungsfall neu zu beschaffen ist.
Muss ich die Mehrkosten nachweisen?
Ja, die Mehrkosten müssen durch einen Kaufbeleg nachgewiesen werden.