Verderben in Kühlschrank oder Kühltruhe gelagerte Lebensmittel, ersetzt die Degenia Hausratversicherung die Wiederbeschaffungskosten – etwa nach einem Überspannungsschaden, Blitzschlag oder einem Stromausfall im öffentlichen Stromnetz, wenn das eingeschaltete Gerät dadurch funktionsunfähig wird.
Werden in einer Kühltruhe oder einem Kühlschrank aufbewahrte Lebensmittel, die gekühlt aufbewahrt werden müssen, unbrauchbar, weil das eingeschaltete Gerät funktionsunfähig wird, ersetzt der Versicherer die Kosten für die Wiederbeschaffung der Lebensmittel.
Versicherte Ursachen für die Funktionsunfähigkeit des Geräts:
- einen Überspannungsschaden,
- Blitzschlag oder
- Stromausfall im öffentlichen Stromnetz.
Was bedeutet das konkret?
Fällt Ihr eingeschaltetes Kühlgerät durch eine der genannten Ursachen aus und verderben dadurch die gelagerten Lebensmittel, übernimmt die Degenia die Kosten, um diese Lebensmittel neu zu beschaffen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vorstehenden Angaben.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei verdorbenem Kühl-/Gefriergut ersetzt?
Ersetzt werden die Kosten für die Wiederbeschaffung der unbrauchbar gewordenen Lebensmittel.
Durch welche Ursachen muss das Gerät ausfallen, damit der Schaden ersetzt wird?
Das eingeschaltete Gerät muss durch einen Überspannungsschaden, Blitzschlag oder Stromausfall im öffentlichen Stromnetz funktionsunfähig werden.
Für welche Lebensmittel gilt der Schutz?
Er gilt für in einer Kühltruhe oder einem Kühlschrank aufbewahrte Lebensmittel, die gekühlt aufbewahrt werden müssen und dadurch unbrauchbar werden.
Muss das Kühlgerät eingeschaltet gewesen sein?
Ja, der Ersatz gilt, wenn das eingeschaltete Gerät durch eine der genannten Ursachen funktionsunfähig wird.