Die Degenia Hausratversicherung ersetzt im privaten Online-Banking Vermögensschäden durch Phishing beim PIN/TAN-Verfahren – begrenzt auf 5.000 EUR je Versicherungsfall und Jahr. Voraussetzung sind Sicherheitsvorkehrungen wie Firewall und Virenschutz sowie die unverzügliche Meldung an Bank und Polizei.
Was ist versichert:
- Versichert sind Vermögensschäden innerhalb des vom Versicherungsnehmer mittels eigenem PC durchgeführten Online-Bankings im PIN / TAN Verfahren, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen vom ausschließlich privat genutzten Bankkonto elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
Definition von Phishing:
Phishing liegt vor, wenn Dritte mit Hilfe gefälschter E-Mails Kontodaten sowie dazugehörige PIN, TANs und Passwörter von dem Versicherungsnehmer oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu erlangen versuchen. Ziel dieser gefälschten E-Mails ist es, mit den gewonnenen Daten auf gefälschten Internetseiten von Banken unerlaubte Handlungen vorzunehmen.
Mehrere Vermögensschäden stellen einen Versicherungsfall dar, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn die schadenursächlichen Handlungen miteinander im rechtlichen, wirtschaftlichen oder zeitlichen Zusammenhang stehen.
Voraussetzungen für die Entschädigung:
Bei Schäden nach 1. setzt die Entschädigung voraus, dass
- a) der PC des Versicherungsnehmers aktiv mit einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen, einer Virenschutzsoftware und einem Spywarescanner ausgestattet ist, die jeweils auf dem neuesten Stand gehalten und aktualisiert werden.
- b) die PIN/TANs nicht auf dem PC-System des Versicherungsnehmers gespeichert sind. Bei dem Verdacht, dass ein unberechtigter Dritter Kenntnis der PIN und/oder TANs erlangt hat, ist der Zugang zum Online-Banking des Kreditinstitutes unverzüglich sperren zu lassen.
- c) der Versicherungsnehmer den Betrug unverzüglich seiner Bank gemeldet und der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt hat.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten ist der Versicherer unter § 26.3 VHB beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei.
Vorrang anderer Leistungen:
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag, von dem Schaden verursachenden Dritten und/oder von dem kontoführenden Kreditinstitut beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Wegfall des erweiterten Versicherungsschutzes:
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass dieser erweiterte Versicherungsschutz mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Entschädigungsgrenze:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 5.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Versicherte Sachen
Was bedeutet das konkret?
Werden Sie beim privaten Online-Banking Opfer von Phishing – also von Betrügern, die über gefälschte E-Mails und Internetseiten an Ihre Bankdaten kommen und Überweisungen von Ihrem privaten Konto veranlassen – kann Ihnen der entstandene Geldschaden ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Rechner mit aktueller Sicherheitssoftware geschützt ist, Sie Ihre Zugangsdaten nicht auf dem PC speichern und Sie einen Betrug schnell bei Bank und Polizei melden. Der Schutz greift nur, wenn nicht bereits eine andere Stelle (etwa die Bank) den Schaden übernimmt.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Phishing sind versichert?
Versichert sind Vermögensschäden aus dem am eigenen PC durchgeführten Online-Banking im PIN/TAN-Verfahren, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen vom ausschließlich privat genutzten Bankkonto elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
Welche Sicherheitsvorkehrungen muss ich treffen?
Ihr PC muss aktiv mit einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen, einer Virenschutzsoftware und einem Spywarescanner ausgestattet sein, die jeweils auf dem neuesten Stand gehalten werden. Zudem dürfen PIN/TANs nicht auf dem PC gespeichert sein, und bei Verdacht auf unberechtigten Zugriff muss der Zugang zum Online-Banking unverzüglich gesperrt werden.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Betrug unverzüglich seiner Bank melden und bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Werden diese Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer unter den in § 26.3 VHB beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 5.000 EUR begrenzt.
Was gilt, wenn eine andere Stelle den Schaden ersetzen kann?
Kann eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag, von dem schadenverursachenden Dritten und/oder vom kontoführenden Kreditinstitut beansprucht werden, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.