Bei der Degenia Hausratversicherung ist der Hausrat einer Pflegekraft mitversichert, wenn diese während ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt. Der Schutz gilt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme – ganz ohne separaten Vertrag für die Pflegekraft.
Mitversicherung des Hausrats einer Pflegekraft:
- Der Hausrat einer Pflegekraft ist im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des Versicherungsnehmers mitversichert.
- Dies gilt für eine Pflegekraft, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt.
Versicherungsort/Außenversicherung
Was bedeutet das konkret?
Nimmt eine Pflegekraft während ihrer Tätigkeit in der Wohnung des Versicherungsnehmers Wohnung, so zählt auch ihr Hausrat zum geschützten Bestand. Der Schutz besteht dabei innerhalb der Versicherungssumme, die der Versicherungsnehmer vereinbart hat. Ein separater Vertrag für die Pflegekraft ist dafür nicht erforderlich.
Häufige Fragen
Ist der Hausrat einer Pflegekraft mitversichert?
Ja. Der Hausrat einer Pflegekraft ist im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des Versicherungsnehmers mitversichert.
Welche Voraussetzung gilt für die Mitversicherung?
Die Pflegekraft muss während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnen.
In welchem Umfang gilt der Schutz für den Hausrat der Pflegekraft?
Der Schutz besteht im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des Versicherungsnehmers.
Braucht die Pflegekraft einen eigenen Vertrag?
Der Hausrat der Pflegekraft ist über den Vertrag des Versicherungsnehmers mitversichert. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.