Bei der Degenia Hausratversicherung sind in einem Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung auch die eigenen Sachen des Versicherungsnehmers in dieser Wohnung mitversichert – hier erfahren Sie, welche Vorrangregel gegenüber der Hausratversicherung des Mieters gilt und welche Ausschlüsse für Wertsachen und Hotelkosten bestehen.
Sachen in einer vermieteten Einliegerwohnung:
- Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, so gilt für versicherte Sachen, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden, in Erweiterung von § 6.3 VHB auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort.
- Eine Entschädigung über diesen Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters/Untermieters verlangt werden kann. § 6.4 e) VHB bleibt hiervon unberührt.
- Wertsachen gemäß § 13.1 a) VHB sowie Hotelkosten gemäß § 8 c) VHB sind nicht versichert.
Versicherte Kosten
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein Einfamilienhaus mit einer vermieteten Einliegerwohnung bewohnen, kann auch diese Einliegerwohnung als Versicherungsort gelten – allerdings nur für Sachen, die Ihnen selbst gehören. Besteht für den Mieter oder Untermieter eine eigene Hausratversicherung, wird die Leistung vorrangig über dessen Vertrag verlangt. Für Wertsachen und Hotelkosten greift dieser Schutz in der Einliegerwohnung nicht.
Häufige Fragen
Gilt die vermietete Einliegerwohnung als Versicherungsort?
Ja. Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, gilt für versicherte Sachen im Eigentum des Versicherungsnehmers in Erweiterung von § 6.3 VHB auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort.
Welche Sachen sind in der Einliegerwohnung mitversichert?
Versichert sind Sachen, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden.
Was gilt, wenn der Mieter eine eigene Hausratversicherung hat?
Eine Entschädigung über diesen Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters/Untermieters verlangt werden kann. § 6.4 e) VHB bleibt hiervon unberührt.
Sind Wertsachen und Hotelkosten mitversichert?
Nein. Wertsachen gemäß § 13.1 a) VHB sowie Hotelkosten gemäß § 8 c) VHB sind nicht versichert.