Können beschädigte oder zerstörte Sachen wegen des technischen Fortschritts nicht mehr in gleicher Art und Güte beschafft werden, übernimmt die Degenia Hausratversicherung im Tarif T22 - optimum die dadurch tatsächlich entstandenen Mehrkosten – die Ersatzgüter kommen den vorhandenen Sachen dabei möglichst nahe.
Mehrkosten durch Technologiefortschritt in der Hausratversicherung der Degenia (Tarif T22 - optimum):
Der Versicherer ersetzt – in Erweiterung von § 8 VHB – die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten.
Diese Mehrkosten entstehen dadurch, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts
- entweder nicht möglich ist oder
- nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich wäre.
Die Ersatzgüter müssen hierbei den vorhandenen Sachen möglichst nahe kommen.
Was bedeutet das konkret?
Lässt sich ein beschädigter oder zerstörter Gegenstand nach einem Schaden nicht mehr genauso wiederbeschaffen, weil es das Modell durch den technischen Fortschritt so nicht mehr gibt, springt der Versicherer für die dadurch entstehenden Mehrkosten ein. Das Ersatzgerät soll dem ursprünglichen möglichst ähnlich sein. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Was sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt?
Es sind die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass eine Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich ist oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich wäre.
Wann greift diese Leistung im Tarif T22 - optimum?
Sie greift in Erweiterung von § 8 VHB, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts entweder nicht möglich ist oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich wäre.
Welche Anforderungen gelten an die Ersatzgüter?
Die Ersatzgüter müssen den vorhandenen Sachen möglichst nahe kommen.
Werden die Mehrkosten von der Degenia ersetzt?
Ja, der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten in Erweiterung von § 8 VHB.