Bei einem Rohrbruch übernimmt die Degenia in der Hausratversicherung den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, den das Versorgungsunternehmen dem Mieter in Rechnung stellt – eine Erweiterung des üblichen Leistungsumfangs, die zusätzliche Verbrauchskosten nach einem Wasser- oder Gasverlust abdeckt.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Wasser- und Gasverlust infolge Rohrbruch:
In Erweiterung von § 8 VHB ersetzt der Versicherer den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, der infolge eines Versicherungsfalles nach § 4 VHB entsteht und das Versorgungsunternehmen dem Versicherungsnehmer als Mieter in Rechnung stellt.
Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Rohrbruch mehr Frischwasser oder Gas verbraucht wird, als normalerweise anfallen würde, kann für Mieter zusätzlicher Verbrauch entstehen, den das Versorgungsunternehmen in Rechnung stellt. Diese Mehrkosten übernimmt der Versicherer im Rahmen dieser Leistungserweiterung – allerdings nur dann, wenn sie nicht bereits über einen anderen Vertrag abgedeckt sind.
Häufige Fragen
Was wird bei Wasser- und Gasverlust infolge Rohrbruch ersetzt?
Ersetzt wird der Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, der infolge eines Versicherungsfalles nach § 4 VHB entsteht und den das Versorgungsunternehmen dem Versicherungsnehmer als Mieter in Rechnung stellt.
Für wen gilt diese Leistung?
Die Leistung bezieht sich auf den Versicherungsnehmer als Mieter, dem das Versorgungsunternehmen den Mehrverbrauch in Rechnung stellt.
Wird die Entschädigung auch gezahlt, wenn ein anderer Vertrag greift?
Entschädigung wird nur geleistet, soweit sie nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Erweiterung?
Die Leistung erfolgt in Erweiterung von § 8 VHB und knüpft an einen Versicherungsfall nach § 4 VHB an.