Die Hausratversicherung der Degenia übernimmt im Tarif T22 - optimum bei versicherten Einfamilienhäusern die Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen, wenn nach einem Versicherungsfall eine Gefahr entsteht, die der Versicherungsnehmer aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften beseitigen muss – einschließlich der Absperrung von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Für versicherte Einfamilienhäuser gilt:
Entsteht durch Eintritt eines Versicherungsfalls eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, so ersetzt der Versicherer die hierfür tatsächlich angefallenen Kosten.
Hierzu zählen auch die notwendigen Aufwendungen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schadenfall an Ihrem versicherten Einfamilienhaus eine Gefahrensituation entsteht, die Sie nach behördlichen Vorschriften beseitigen müssen, trägt der Versicherer die dafür tatsächlich entstandenen Kosten. Dazu gehört zum Beispiel auch das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken. Besteht für dieselbe Leistung ein anderer Versicherungsvertrag, wird zunächst dieser in Anspruch genommen.
Häufige Fragen
Welche Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen werden übernommen?
Ersetzt werden die tatsächlich angefallenen Kosten zur Beseitigung einer Gefahr, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist. Dazu zählen auch die notwendigen Aufwendungen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Für welche Gebäude gilt diese Leistung?
Die Regelung gilt für versicherte Einfamilienhäuser.
Muss die Gefahr am Versicherungsort entstehen?
Nein. Die Leistung greift, wenn durch den Versicherungsfall eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes entsteht.
Was gilt, wenn eine andere Versicherung ebenfalls leistet?
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht diese Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023