Fällt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - optimum ein Haushaltsgerät wie Kühlschrank, Herd oder Waschmaschine durch einen Versicherungsfall aus und ist keine sofortige Reparatur oder Ersatzbeschaffung möglich, werden die tatsächlichen Mietkosten für ein gleichwertiges Ersatzgerät übernommen.
Wird bei einem Versicherungsfall eines der abschließend genannten Haushaltsgeräte zerstört, beschädigt oder ist es abhandengekommen, ersetzt der Versicherer – in Erweiterung von § 8 VHB – die tatsächlich entstandenen Kosten für die Anmietung entsprechender Ersatz-Haushaltsgeräte, wenn eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich ist.
Für diese Haushaltsgeräte werden die Mietkosten erstattet:
- Gefrierschrank oder -truhe;
- Kühlschrank;
- Geschirrspülmaschine;
- Herd/Ofen;
- Waschmaschine/Wäschetrockner.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wenn eines der aufgeführten Haushaltsgeräte durch einen Versicherungsfall ausfällt und nicht sofort repariert oder ersetzt werden kann, springt die Versicherung für die Mietkosten eines gleichwertigen Ersatzgeräts ein. So bleibst du in der Übergangszeit handlungsfähig, ohne die Mietkosten selbst tragen zu müssen. Die Regelung erweitert dabei den Leistungsumfang aus § 8 VHB.
Häufige Fragen
Welche Geräte sind bei den Mietkosten abgedeckt?
Erstattet werden die Mietkosten für Gefrierschrank oder -truhe, Kühlschrank, Geschirrspülmaschine, Herd/Ofen sowie Waschmaschine/Wäschetrockner.
Wann werden die Kosten für ein Mietgerät übernommen?
Die Mietkosten werden übernommen, wenn eines der genannten Haushaltsgeräte bei einem Versicherungsfall zerstört, beschädigt oder abhandengekommen ist und eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich ist.
Wie hoch fällt die Erstattung aus?
Der Versicherer ersetzt die tatsächlich entstandenen Kosten für die Anmietung entsprechender Ersatz-Haushaltsgeräte.
Auf welcher Grundlage wird diese Leistung gewährt?
Die Erstattung erfolgt in Erweiterung von § 8 VHB.