Bei Kleinschäden bis 5.000 EUR verzichtet die Degenia in der Hausratversicherung auf einen Abzug wegen Unterversicherung – und zwar selbst dann, wenn die sonst üblichen Voraussetzungen für einen Unterversicherungsverzicht nicht erfüllt sind. Das verschafft dir im Schadenfall einen spürbaren Vorteil.
Auch wenn die Voraussetzungen für einen Unterversicherungsverzicht gemäß § 9.3 VHB nicht erfüllt sind, nimmt der Versicherer trotzdem für Schäden bis zu einem Betrag von 5.000 EUR keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (abweichend von § 12.5 VHB).
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Was bedeutet das konkret?
Wenn dein Hausrat höher versichert sein müsste, als die vereinbarte Versicherungssumme es abdeckt, spricht man von einer Unterversicherung. Normalerweise kann der Versicherer die Entschädigung dann anteilig kürzen. Bei kleineren Schäden verzichtet die Degenia jedoch auf diese Kürzung – bis zu einer bestimmten Betragsgrenze wird also kein Abzug wegen Unterversicherung vorgenommen, auch wenn die sonst geltenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag wird kein Abzug wegen Unterversicherung vorgenommen?
Für Schäden bis zu einem Betrag von 5.000 EUR nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.
Gilt der Verzicht auch ohne erfüllte Voraussetzungen des Unterversicherungsverzichts?
Ja. Auch wenn die Voraussetzungen für einen Unterversicherungsverzicht gemäß § 9.3 VHB nicht erfüllt sind, verzichtet der Versicherer bei Schäden bis 5.000 EUR auf den Abzug wegen Unterversicherung.
Von welcher Regelung weicht dieser Kleinschaden-Verzicht ab?
Die Regelung gilt abweichend von § 12.5 VHB.
Was passiert bei Schäden über 5.000 EUR?
Der generelle Unterversicherungsverzicht bei Kleinschäden bezieht sich auf Schäden bis zu einem Betrag von 5.000 EUR. Darüber hinaus hängt es vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.