In der Degenia Hausratversicherung sind Fahrräder im Tarif T22 - premium auch gegen Diebstahl versichert – einschließlich Fahrradanhänger und nicht versicherungspflichtiger Pedelecs. Erfahren Sie, welche Obliegenheiten wie Schloss, Nachweise und Polizeianzeige gelten und bis zu welcher Höhe entschädigt wird.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - premium folgendes für Fahrraddiebstahl:
In Erweiterung von § 3.2 VHB sind Fahrräder auch gegen Diebstahl versichert. Als Fahrräder gelten auch Fahrradanhänger und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs). Die Regelungen zur Außenversicherung nach § 7 VHB gelten entsprechend.
Einzuhalten sind folgende Obliegenheiten:
- Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt.
- Ist das Fahrrad nicht in Gebrauch, hat der Versicherungsnehmer nach Möglichkeit einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum zu nutzen. Er muss dort das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern.
- Der Versicherungsnehmer hat geeignete Unterlagen, die den Erwerb und die Identität (Hersteller, Marke und Rahmennummer) des Fahrrads belegen, zu beschaffen und aufzubewahren. Soweit dies unverhältnismäßig oder für den Versicherungsnehmer unzumutbar ist, kann er die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale des Fahrrads anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Darüber hinaus hat er dem Versicherer einen Nachweis darüber zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit der Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen:
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer nach § 26.1 b) und § 26.3 VHB zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1% der Versicherungssumme begrenzt. Die Höchstentschädigung beträgt 8.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif T22 - premium schließt den Diebstahl von Fahrrädern in den Versicherungsschutz ein, wobei auch Fahrradanhänger und Pedelecs ohne Versicherungspflicht mitgezählt werden. Damit der Schutz greift, sollte das Rad abgeschlossen sein, ein gemeinschaftlicher Abstellraum genutzt und der Diebstahl schnell bei der Polizei gemeldet werden. Wichtig ist außerdem, Kaufbelege und Angaben zum Rad aufzubewahren. Werden diese Pflichten nicht beachtet, kann sich das auf die Leistung auswirken.
Häufige Fragen
Sind auch Pedelecs und Fahrradanhänger mitversichert?
Ja. Als Fahrräder gelten auch Fahrradanhänger und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs).
Wie hoch ist die Entschädigung bei Fahrraddiebstahl?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1% der Versicherungssumme begrenzt. Die Höchstentschädigung beträgt 8.000 EUR.
Muss ich das Fahrrad absichern?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Ist es nicht in Gebrauch, ist nach Möglichkeit ein gemeinschaftlicher Fahrradabstellraum zu nutzen und das Rad auch dort mit einem verkehrsüblichen Schloss zu sichern.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Diebstahl ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Zudem ist dem Versicherer nachzuweisen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit der Anzeige wieder herbeigeschafft wurde.
Was passiert bei Verletzung der Obliegenheiten?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten, kann der Versicherer nach § 26.1 b) und § 26.3 VHB zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023