Die Degenia Hausratversicherung erweitert den Leitungswasserschutz auch auf Wasser, das bestimmungswidrig aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen austritt. Solches Wasser gilt als Leitungswasser und ist damit mitversichert – ein Schutz, der über die grundlegende Regelung im Bedingungswerk hinausgeht.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - premium folgendes für Wasseraustritt aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen:
In Erweiterung von § 4.2 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Tritt Wasser ungewollt aus einer Wassersäule, einem Zimmerbrunnen oder einer Zisterne aus, wird dieses Wasser wie Leitungswasser behandelt. Dadurch erweitert der Tarif den Schutz über die grundlegende Regelung im Bedingungswerk hinaus.
Häufige Fragen
Ist Wasser aus einem Zimmerbrunnen mitversichert?
Ja. Im Tarif T22 - premium gilt Wasser, das bestimmungswidrig aus einem Zimmerbrunnen ausgetreten ist, als Leitungswasser.
Welche Wasserquellen sind von dieser Erweiterung erfasst?
Erfasst sind Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen, aus denen Wasser bestimmungswidrig austritt.
Worauf bezieht sich diese Regelung im Bedingungswerk?
Die Regelung gilt in Erweiterung von § 4.2 VHB.
Wie wird das ausgetretene Wasser eingestuft?
Das bestimmungswidrig ausgetretene Wasser gilt als Leitungswasser.