Wird versicherter Hausrat durch den Anprall eines fremden Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugs beschädigt oder zerstört, leistet die Degenia Hausratversicherung Entschädigung – auch wenn Sachen infolge des Ereignisses abhandenkommen. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen betrieben wird.
In Ergänzung zu § 2.1 VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Was gilt als Fahrzeuganprall:
- Jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Teile oder Ladung.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Für den Anprall von Schienen-, Straßen- und Wasserfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen betrieben werden.
Was bedeutet das konkret?
Prallt ein fremdes Fahrzeug – ob auf der Schiene, der Straße oder dem Wasser – gegen Ihren versicherten Hausrat und beschädigt oder zerstört diesen, greift der Versicherungsschutz. Ausschlaggebend ist, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das nicht von Ihnen selbst oder mitversicherten Personen gesteuert wird. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind beim Anprall abgedeckt?
Abgedeckt ist der Anprall von Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen.
Was zählt als Fahrzeuganprall?
Als Fahrzeuganprall gilt jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Teile oder Ladung.
Ist ein Anprall durch mein eigenes Fahrzeug versichert?
Nein. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Fahrzeuge nicht vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen betrieben werden.
Was leistet der Versicherer bei einem Fahrzeuganprall?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023