Beim Auszug der Kinder sichert die Degenia Hausratversicherung den ersten eigenen Hausstand in Deutschland über eine Vorsorgeversicherung ab – für 12 Monate ab Umzugsbeginn und bis zu 20.000 EUR je Versicherungsfall, sofern kein anderer Schutz besteht.
Vorsorgeversicherung für den ersten eigenen Hausstand von Kindern:
- Für den jeweils ersten eigenen Hausstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eines jeden Kindes des Versicherungsnehmers (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) besteht für die Dauer von 12 Monaten – ab Umzugsbeginn gerechnet – Versicherungsschutz im Umfang der Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB), soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Danach erlischt der Versicherungsschutz dieser Vorsorgeversicherung.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Zieht ein Kind erstmals in einen eigenen Haushalt in Deutschland, ist dessen Hausrat vorübergehend über die Police der Eltern mitversichert. Dieser Schutz greift für einen begrenzten Zeitraum nach dem Umzug und nur, wenn nicht schon eine andere Versicherung dafür einsteht. Er gilt ausdrücklich auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Vorsorgeversicherung für den ersten eigenen Hausstand?
Der Versicherungsschutz besteht für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab Umzugsbeginn. Danach erlischt der Schutz dieser Vorsorgeversicherung.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 EUR begrenzt.
Für welche Kinder gilt der Schutz?
Er gilt für den jeweils ersten eigenen Hausstand eines jeden Kindes des Versicherungsnehmers, einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekindern.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Nein, der Versicherungsschutz besteht für den ersten eigenen Hausstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Was gilt, wenn bereits eine andere Versicherung besteht?
Der Versicherungsschutz aus dieser Vorsorgeversicherung greift nur, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023