Die Degenia Hausratversicherung erstreckt den Schutz auf privat genutzte Garagen innerhalb Deutschlands – auch wenn sie nicht in der Nähe des Versicherungsortes liegen. Für bestimmte wertvolle Sachen gelten Ausschlüsse, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.
Für Garagen (innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - premium Folgendes:
- Abweichend von § 6.3 d) der VHB besteht Versicherungsschutz auch in Garagen, die sich nicht in der Nähe des Versicherungsortes, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
-
Abweichend von § 6 VHB sind nicht versichert:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z.B. Chipkarte)
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken)
- Schusswaffen
- Foto- und optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die Garage direkt beim Zuhause, sondern auch für eine privat genutzte Garage an einem anderen Ort in Deutschland. Bestimmte besonders wertvolle oder empfindliche Sachen sind dort allerdings vom Schutz ausgenommen, und die Erstattung ist pro Schadenfall auf einen Anteil der Versicherungssumme gedeckelt.
Häufige Fragen
Sind auch Garagen abgedeckt, die weit vom Wohnort entfernt sind?
Ja. Abweichend von § 6.3 d) der VHB besteht Versicherungsschutz auch in Garagen, die sich nicht in der Nähe des Versicherungsortes, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Welche Sachen sind in der Garage nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen, alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände, Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten) – jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.
Muss die Garage privat genutzt werden?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht, soweit die Garage ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt wird.
Sind Antiquitäten in der Garage mitversichert?
Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), sind nicht versichert – jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023