In der Hausratversicherung der Degenia erhöht sich im Tarif T22 - optimum die Versicherungssumme im Rahmen der Vorsorgeversicherung um einen Vorsorgebetrag von 30 % – abweichend von § 9.2 b) VHB. So bleibt der Versicherungsschutz auch bei steigenden Werten flexibel.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für die Erhöhte Entschädigungsgrenze für die Vorsorgeversicherung:
- Abweichend von § 9.2 b) VHB erhöht sich die Versicherungssumme um einen Vorsorgebetrag von 30 %.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Die Vorsorgeversicherung sorgt dafür, dass die vereinbarte Versicherungssumme mit einem zusätzlichen Puffer versehen wird. In diesem Tarif beträgt dieser Vorsorgebetrag 30 % der Versicherungssumme und weicht damit von der Standardregelung in § 9.2 b) VHB ab. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Vorsorgebetrag im Tarif T22 - optimum?
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 30 %.
Von welcher Regelung weicht dieser Tarif ab?
Die Regelung weicht von § 9.2 b) VHB ab.
Für welchen Tarif gilt diese erhöhte Entschädigungsgrenze?
Sie gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - optimum.
Worauf bezieht sich der Vorsorgebetrag von 30 %?
Der Vorsorgebetrag von 30 % bezieht sich auf die Versicherungssumme, die sich um diesen Betrag erhöht.