Mit der Innovationsklausel der degenia Versicherungsdienst AG in der Hausratversicherung profitieren Bestandskunden automatisch von künftigen Leistungsverbesserungen: Verbessert der Versicherer die Bedingungen für neue Verträge ausschließlich zu Gunsten der Kunden und ohne Zusatzbeitrag, gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für bestehende Verträge und alle künftigen Leistungsfälle.
Innovationsklausel – künftige Leistungsverbesserungen:
Ändert die degenia Versicherungsdienst AG im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die „Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB)" und/oder die Besonderen Bedingungen zur Hausratversicherung ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag.
Dies gilt für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Voraussetzung:
- Diese Klausel hat nur dann Gültigkeit, wenn bei den neuen Bedingungen derselbe Risikoträger zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Versicherung ihre Hausrat-Bedingungen für neue Verträge verbessert und dafür kein zusätzlicher Beitrag anfällt, müssen bestehende Kunden nichts tun: Sie erhalten die besseren Bedingungen automatisch ab dem jeweiligen Gültigkeitstag. Diese gelten dann für alle Leistungsfälle, die ab diesem Zeitpunkt neu eintreten. Wichtig ist dabei, dass für die neuen Bedingungen weiterhin derselbe Risikoträger verantwortlich ist.
Häufige Fragen
Was regelt die Innovationsklausel in der Hausratversicherung?
Sie sorgt dafür, dass Verbesserungen der Versicherungsbedingungen, die für neue Verträge ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers und ohne Zusatzbeitrag eingeführt werden, ab ihrem Gültigkeitstag auch für bestehende Verträge gelten.
Muss ich für die verbesserten Bedingungen einen Zusatzbeitrag zahlen?
Nein. Die Klausel greift nur bei Bedingungsverbesserungen, für die kein Zusatzbeitrag berechnet wird.
Ab wann gelten die neuen, verbesserten Bedingungen für meinen Vertrag?
Ab dem Gültigkeitstag der neuen Bedingungen, und zwar für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Gibt es eine Bedingung, damit die Klausel greift?
Ja. Die Klausel gilt nur dann, wenn bei den neuen Bedingungen derselbe Risikoträger zuständig ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023