In der Degenia Hausratversicherung sind im Premium-Tarif auch Schäden durch die Explosion von Blindgängern abgedeckt: Explodieren abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel wie Patronen, Granaten oder Bomben erst nach Kriegsende, greift der Kriegsausschluss für die Schäden am Hausrat nicht.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - premium folgendes für Schäden durch Explosion von Blindgängern:
Explodieren während eines Krieges, kriegsähnlichen Ereignisses, Bürgerkrieges, einer Revolution, Rebellion oder eines Aufstandes abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel (wie Patronen, Granaten oder Bomben) erst nach Beendigung des Krieges teilweise oder vollständig, so gilt für die daraus entstandenen Schäden am versicherten Hausrat kein Ausschluss gemäß § 1.2 a) VHB.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein während eines Krieges oder ähnlicher Ereignisse abgeworfenes oder abgeschossenes Kampfmittel erst später – also nach Kriegsende – explodiert, sind die dadurch am Hausrat entstandenen Schäden nicht vom Kriegsausschluss betroffen. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch die Explosion von Blindgängern versichert?
Ja. Explodieren abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel erst nach Beendigung des Krieges teilweise oder vollständig, gilt für die dadurch am versicherten Hausrat entstandenen Schäden kein Ausschluss gemäß § 1.2 a) VHB.
Welche Kampfmittel sind gemeint?
Gemeint sind während eines Krieges, kriegsähnlichen Ereignisses, Bürgerkrieges, einer Revolution, Rebellion oder eines Aufstandes abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel wie Patronen, Granaten oder Bomben.
Wann greift der Versicherungsschutz genau?
Der Schutz greift, wenn die Kampfmittel erst nach Beendigung des Krieges teilweise oder vollständig explodieren und dadurch Schäden am versicherten Hausrat entstehen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - premium.