Muss eine Urlaubsreise wegen eines erheblichen Schadens am Hausrat storniert oder abgebrochen werden, erstattet die Degenia Hausratversicherung im Tarif T22 - premium die angefallenen Stornierungskosten oder die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise – begrenzt auf 10.000 EUR je Versicherungsfall.
Im Tarif T22 - premium gilt für Stornierung oder Abbruch einer Urlaubsreise Folgendes:
- Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Stornierungskosten einer bereits gebuchten Urlaubsreise oder die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise (Fahrtmehrkosten) von einer bereits angetretenen Urlaubsreise. Dies gilt, wenn der Versicherungsnehmer und mitreisende, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen wegen eines erheblichen Versicherungsfalls eine Urlaubsreise stornieren oder abbrechen müssen, um an den Schadenort (versicherte Wohnung, siehe § 6.3 VHB) zu reisen.
- Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig ist.
- Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, das dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise zum Schadenort entspricht.
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Stornierung der Reise bzw. vor Antritt der Rückreise an den Schadenort mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und ggf. Verhaltensweisungen einzuholen, soweit es den Umständen nach zumutbar ist.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn zu Hause ein größerer Schaden eintritt, während Sie im Urlaub sind, und Ihre Anwesenheit am Schadenort nötig wird, kann der Versicherer die Kosten für eine abgesagte Reise oder die zusätzlichen Kosten einer vorzeitigen Rückreise übernehmen. Voraussetzung ist ein erheblicher Schaden. Am besten nehmen Sie vor einer Stornierung oder Rückreise Kontakt mit dem Versicherer auf.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Versicherungsfall als erheblich?
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig ist.
Welche Kosten werden erstattet?
Erstattet werden die tatsächlich angefallenen Stornierungskosten einer bereits gebuchten Urlaubsreise oder die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise (Fahrtmehrkosten) von einer bereits angetretenen Urlaubsreise.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was muss ich vor einer Stornierung oder Rückreise tun?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Stornierung der Reise bzw. vor Antritt der Rückreise an den Schadenort mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und ggf. Verhaltensweisungen einzuholen, soweit es den Umständen nach zumutbar ist.
Für welches Reisemittel werden Fahrtmehrkosten ersetzt?
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, das dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise zum Schadenort entspricht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023