Verletzen Sie bei der Degenia Hausratversicherung Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig, verzichtet der Versicherer auf eine Leistungskürzung. Die Entschädigung ist dabei je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme, höchstens 10.000 EUR, begrenzt – so bleibt Ihr Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit erhalten.
Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit:
Abweichend von § 26.3 a) wird auf eine Leistungskürzung verzichtet bei:
- grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit/Sicherheitsvorschrift nach § 16 VHB,
- grob fahrlässiger Verletzung der gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften nach § 26.1 a) aa).
Begrenzung der Entschädigung:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme, maximal 10.000 EUR, begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine vereinbarte Sicherheitsvorschrift oder Obliegenheit grob fahrlässig nicht einhalten, wird die Leistung im Schadenfall nicht wegen dieser groben Fahrlässigkeit gekürzt. Für diese Fälle gilt jedoch eine Höchstgrenze bei der Entschädigung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Nein. Abweichend von § 26.3 a) wird bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit/Sicherheitsvorschrift nach § 16 VHB sowie der Sicherheitsvorschriften nach § 26.1 a) aa) auf eine Leistungskürzung verzichtet.
Wie hoch ist die Entschädigung in diesen Fällen?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme, maximal 10.000 EUR, begrenzt.
Welche Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften sind betroffen?
Betroffen sind die Obliegenheit/Sicherheitsvorschrift nach § 16 VHB sowie die gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften nach § 26.1 a) aa).
Gilt die Begrenzung pro Schadenfall oder pro Jahr?
Die Begrenzung auf 10 % der Versicherungssumme, maximal 10.000 EUR, gilt je Versicherungsfall.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023