Bei der Degenia Hausratversicherung sind Rauch- und Rußschäden mitversichert, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig auf den versicherten Hausrat einwirkt und diesen unmittelbar zerstört oder beschädigt. Erfahren Sie, wann der Schutz greift und welche Einwirkung ausgeschlossen bleibt.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - classic Folgendes für Rauch- und Rußschäden:
- In Erweiterung von § 2.1 VHB gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig auf den versicherten Hausrat einwirkt, mitversichert.
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch oder Ruß entstehen.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Hausrat durch Rauch oder Ruß beschädigt oder zerstört, weil dieser plötzlich und auf ungewöhnliche Weise darauf einwirkt, ist dieser Schaden mitversichert. Nicht abgedeckt sind hingegen Beeinträchtigungen, die sich über einen längeren Zeitraum durch eine dauerhafte Einwirkung von Rauch oder Ruß aufbauen. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Rauch- und Rußschäden am Hausrat mitversichert?
Ja. In Erweiterung von § 2.1 VHB gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig auf den versicherten Hausrat einwirkt, mitversichert.
Welche Voraussetzung muss die Einwirkung erfüllen?
Der Rauch oder Ruß muss plötzlich und bestimmungswidrig auf den versicherten Hausrat einwirken.
Sind auch Schäden durch dauernde Einwirkung von Rauch oder Ruß versichert?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch oder Ruß entstehen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - classic.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023