Wenn ein beschädigter Gegenstand wegen technischen Fortschritts nicht mehr in gleicher Art und Güte zu bekommen ist, ersetzt die Degenia Hausratversicherung die tatsächlich entstandenen Mehrkosten für einen möglichst gleichwertigen Ersatz – so bleibt der Hausrat auch bei veralteter Technik geschützt.
Der Versicherer ersetzt – in Erweiterung von § 8 VHB – die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten.
Diese Mehrkosten entstehen dadurch, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts:
- entweder nicht möglich ist
- oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich wäre
Die Ersatzgüter müssen hierbei den vorhandenen Sachen möglichst nahe kommen.
Was bedeutet das konkret?
Lässt sich ein beschädigter oder zerstörter Gegenstand nach einem Schaden nicht mehr in gleicher Art und Güte beschaffen, weil die Technik inzwischen weiterentwickelt wurde, springt diese Erweiterung ein. Sie deckt die zusätzlichen Kosten ab, die entstehen, wenn ein möglichst gleichwertiger, aber technisch aktueller Ersatz angeschafft wird. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Was sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt?
Das sind die tatsächlich entstandenen Zusatzkosten, die anfallen, weil eine beschädigte Sache infolge des Technologiefortschritts nicht mehr in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden kann.
Wann greift diese Leistung?
Sie greift, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts entweder nicht möglich ist oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich wäre.
Welche Anforderung gilt an das Ersatzgut?
Die Ersatzgüter müssen den vorhandenen Sachen möglichst nahe kommen.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Der Versicherer ersetzt die Mehrkosten in Erweiterung von § 8 VHB.