In der Hausratversicherung der Degenia sind Trick- und Taschendiebstahl für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen mitversichert. Wer sich durch Täuschung Zutritt zur Wohnung verschafft oder eine am Körper getragene Tasche entwendet, löst den Schutz aus – bis höchstens 1.000 EUR je Versicherungsfall und nur bei unverzüglicher Anzeige bei der Polizei.
In Erweiterung von VHB §§ 3.2 und 3.4 gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen:
- Trickdiebstahl,
- Taschendiebstahl,
mitversichert.
Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl dadurch ermöglicht wird, dass sich der Täter Zutritt zur Wohnung durch Vortäuschung falscher Tatsachen verschafft hat, insbesondere:
- Vortäuschung einer Notlage oder einer sonstigen Hilfe erfordernden Situation oder
- Vortäuschung einer Befugnis zum Betreten oder
- Vortäuschung einer persönlichen Beziehung.
Taschendiebstahl liegt vor, wenn der Täter bei einem Diebstahl außerhalb der Wohnung die persönlich mitgeführte Hand- oder Schultertasche oder den persönlich mitgeführten Rucksack, die sich im unmittelbaren Einflussbereich des Versicherungsnehmers befindet (am Körper), in der Absicht wegnimmt, diese sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Nicht versichert sind:
- Foto- und Filmapparate,
- tragbare Videosysteme,
- elektrische und elektronische Geräte,
- Schmucksachen.
Entschädigungsgrenze: Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf höchstens 1.000 EUR begrenzt.
Pflicht des Versicherungsnehmers: Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif schützt nicht nur vor klassischem Einbruch, sondern auch vor zwei besonderen Diebstahlformen: Beim Trickdiebstahl gelangt ein Täter durch Täuschung in die Wohnung, etwa indem er eine Notlage oder eine Befugnis vorspielt. Beim Taschendiebstahl wird eine am Körper getragene Tasche oder ein Rucksack außerhalb der Wohnung entwendet. Für bestimmte Wertsachen und Geräte besteht kein Schutz, und die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt. Wichtig ist, den Vorfall sofort bei der Polizei zu melden.
Häufige Fragen
Wer ist bei Trick- und Taschendiebstahl mitversichert?
Der Versicherungsschutz gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf höchstens 1.000 EUR begrenzt.
Was gilt als Trickdiebstahl?
Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Täter Zutritt zur Wohnung durch Vortäuschung falscher Tatsachen verschafft, insbesondere durch Vortäuschung einer Notlage oder einer sonstigen Hilfe erfordernden Situation, einer Befugnis zum Betreten oder einer persönlichen Beziehung.
Welche Gegenstände sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Foto- und Filmapparate, tragbare Videosysteme, elektrische und elektronische Geräte sowie Schmucksachen.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.
Zur Gefahr „Leistungswasser“