In der Hausratversicherung der Degenia sind technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen wie Bewegungsmelder, Überwachungskameras und Alarmgeber mitversichert – sogar außerhalb der Wohnung auf dem Grundstück und gegen einfachen Diebstahl, begrenzt auf einen festgelegten Höchstbetrag je Versicherungsfall.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt für Alarm- und Schutzeinrichtungen Folgendes:
In Erweiterung von § 6.2 c) cc) VHB sind technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen, die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen, mitversichert, zum Beispiel:
- Bewegungsmelder
- Überwachungskameras
- Alarmgeber
Diese Sachen sind – abweichend von § 7 VHB – auch außerhalb der versicherten Räumlichkeiten innerhalb des Grundstücks versichert, auf dem die versicherte Wohnung liegt, und zwar auch gegen einfachen Diebstahl (Erweiterung von § 3 VHB).
Höhe der Entschädigung:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag von 5 % der Versicherungssumme, maximal 2.500 EUR, begrenzt.
Verhältnis zu anderen Versicherungsverträgen:
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Versicherungsort/Außenversicherung
Was bedeutet das konkret?
Sicherheitstechnik, die deinen Hausrat schützt – etwa Kameras, Bewegungsmelder oder Alarmgeber – gehört mit zum versicherten Umfang. Der Schutz endet nicht an der Wohnungstür: Auch auf dem Grundstück rund um die Wohnung sind diese Geräte abgesichert, und zwar auch gegen einfachen Diebstahl. Für die Erstattung gilt eine Obergrenze pro Schadenfall. Besteht für denselben Fall Anspruch aus einem anderen Vertrag, wird dieser vorrangig herangezogen.
Häufige Fragen
Welche Alarm- und Schutzeinrichtungen sind mitversichert?
Mitversichert sind technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen, die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen, zum Beispiel Bewegungsmelder, Überwachungskameras und Alarmgeber.
Gilt der Schutz auch außerhalb der Wohnung?
Ja. Abweichend von § 7 VHB sind diese Sachen auch außerhalb der versicherten Räumlichkeiten innerhalb des Grundstücks versichert, auf dem die versicherte Wohnung liegt – und zwar auch gegen einfachen Diebstahl.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag von 5 % der Versicherungssumme, maximal 2.500 EUR, begrenzt.
Was gilt, wenn eine andere Versicherung ebenfalls leistet?
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.