In der Hausratversicherung der Degenia sind für Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung bestimmte Wertsachen vom Schutz ausgenommen – etwa Bargeld, Schmuck, Pelze und Kunstgegenstände in Wochenend-, Ferien- und Gartenhäusern sowie in Zweitwohnungen. Erfahren Sie hier, welche Sachen im Einzelnen nicht versichert sind.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - premium für Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung Folgendes:
Abweichend von § 6.1 und 6.2 und § 13 VHB sind nicht versichert:
In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
- Schusswaffen
- Foto- und optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
Weitere, nur auf besondere Vereinbarung geltende Zusatzbedingungen:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
In Häusern, die nicht ständig bewohnt werden – etwa Wochenend-, Ferien- oder Gartenhäuser –, sowie in Zweitwohnungen sind bestimmte besonders wertvolle Gegenstände vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel Bargeld, Schmuck, Pelze oder Kunstgegenstände. Für nicht ständig bewohnte Gebäude ist die Liste der ausgeschlossenen Sachen umfangreicher als für Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Wertsachen in einem Ferienhaus mitversichert?
Nein. In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden sind unter anderem Bargeld, Schmucksachen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände und Antiquitäten nicht versichert.
Gilt in der Zweitwohnung derselbe Ausschluss wie im Ferienhaus?
Nein, die Listen unterscheiden sich. In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind zum Beispiel Bargeld, Schmuck, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände ausgenommen. Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie Antiquitäten werden hier nicht gesondert aufgeführt.
Sind Antiquitäten in nicht ständig bewohnten Gebäuden versichert?
Sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), sind nicht versichert – jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Welche Edelmetalle sind ausgeschlossen?
In nicht ständig bewohnten Gebäuden sind alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin ausgeschlossen. In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden betrifft dies alle Sachen aus Gold oder Platin.
Auf welche Bestimmungen bezieht sich der Ausschluss?
Die Regelung gilt abweichend von § 6.1 und 6.2 und § 13 VHB.