Die Degenia Hausratversicherung leistet im Tarif T22 - classic Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Der Beitrag erklärt die genauen Definitionen, mitversicherte Plünderungen, nicht versicherte Schäden, die Subsidiarität gegenüber öffentlich-rechtlichem Entschädigungsrecht sowie die besondere Kündigungsmöglichkeit dieser Gefahren.
Versicherungsfall:
Abweichend von § 1.2 b) VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Innere Unruhen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Dies gilt auch für Schäden an versicherten Sachen, die durch Streik oder Aussperrung verursacht wurden.
Innere Unruhen:
Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Dazu gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
Streik oder Aussperrung:
Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Versichert sind Schäden durch die unmittelbaren Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versicherten Sachen.
Nicht versicherte Schäden:
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen befindlichen Sachen.
Subsidiarität:
Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen sowie Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz auf Grund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
Besondere Kündigungsmöglichkeit:
- Versicherungsnehmer und Versicherer können die Mitversicherung der Gefahren Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung jederzeit kündigen.
- Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
- Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erweitert den Versicherungsschutz auf Schäden, die durch gesellschaftliche Unruhen, Plünderungen, Streiks oder Aussperrungen an Ihrem Hausrat entstehen. Für die einzelnen Gefahren gelten dabei genaue Begriffsbestimmungen. Bestimmte Situationen sind ausgenommen, und wenn eine staatliche Entschädigung greift, tritt die Versicherung zurück. Sowohl Sie als auch der Versicherer können diesen zusätzlichen Schutz gesondert kündigen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind hier zusätzlich versichert?
Abweichend von § 1.2 b) VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Innere Unruhen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Ebenso versichert sind Schäden durch Streik oder Aussperrung.
Sind Plünderungen mitversichert?
Ja. Zu den Inneren Unruhen gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den in diesen befindlichen Sachen.
Was gilt, wenn eine staatliche Entschädigung möglich ist?
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz auf Grund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
Kann die Mitversicherung dieser Gefahren gekündigt werden?
Ja. Versicherungsnehmer und Versicherer können die Mitversicherung jederzeit kündigen; die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023