Sind nach einem Schaden Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen der Wohnung nicht mehr voll gebrauchsfähig, übernimmt die Degenia in der Hausratversicherung die Kosten einer Bewachung – bis die Sicherungen wieder funktionieren, längstens jedoch für vier Tage.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - classic folgendes für Bewachungskosten:
In Erweiterung von § 8 f) VHB werden Bewachungskosten bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 4 Tagen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden die Türschlösser oder andere Sicherungen der Wohnung nicht mehr richtig funktionieren, kann für diese Zeit eine Bewachung nötig sein. Die Kosten dafür werden übernommen, bis die Sicherungen wieder voll funktionsfähig sind – höchstens jedoch für vier Tage.
Häufige Fragen
Wie lange werden Bewachungskosten ersetzt?
Die Bewachungskosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 4 Tagen.
Auf welcher Grundlage werden die Bewachungskosten übernommen?
Die Übernahme erfolgt in Erweiterung von § 8 f) VHB im Tarif T22 - classic der Hausratversicherung der Degenia.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung zu den Bewachungskosten gilt im Tarif T22 - classic der Hausratversicherung der Degenia.
Wann endet die Erstattung der Bewachungskosten?
Die Erstattung endet, sobald die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, spätestens jedoch nach 4 Tagen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023