In der Degenia Hausratversicherung sind Wertsachen bis 40 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall entschädigt. Wer Bargeld, Schmuck oder Urkunden außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes aufbewahrt, muss zusätzliche Höchstbeträge beachten – erfahren Sie hier, welche Grenzen gelten.
In Erweiterung der VHB § 13.2 gilt für die Entschädigung von Wertsachen eine besondere Entschädigungsgrenze:
Sie beträgt je Versicherungsfall 40 % der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes:
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist – begrenzt auf:
- höchstens 4.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
- höchstens 30.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
- höchstens 50.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Weitere Besonderheiten
Was bedeutet das konkret?
Wertsachen sind im Rahmen der Hausratversicherung nur bis zu bestimmten Obergrenzen abgesichert. Grundsätzlich ist die Entschädigung auf einen Anteil der gesamten Versicherungssumme begrenzt. Bewahren Sie besonders wertvolle Gegenstände nicht in einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank auf, gelten für einzelne Kategorien wie Bargeld, Urkunden oder Schmuck jeweils eigene Höchstbeträge. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Wertsachen?
Die Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall 40 % der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Welche Grenze gilt für Bargeld außerhalb eines Wertschutzschrankes?
Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt – ist die Entschädigung auf höchstens 4.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Bis zu welchem Betrag sind Schmuck und Sachen aus Gold außerhalb des Wertschutzschrankes versichert?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin beträgt die Entschädigung außerhalb eines Wertschutzschrankes höchstens 50.000 EUR je Versicherungsfall.
Welche Grenze gilt für Urkunden und Wertpapiere?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere ist die Entschädigung außerhalb eines Wertschutzschrankes auf höchstens 30.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Gelten die genannten Höchstbeträge immer?
Die Höchstbeträge gelten für Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.