In der Hausratversicherung der Degenia gelten klare Sicherheitsvorschriften: Bei Abwesenheit müssen alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und Einbruchmeldeanlagen betätigt und einsatzbereit gehalten werden. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert die Kündigung oder eine ganz oder teilweise entfallende Leistung.
Für die Zeit, in der sich niemand berechtigt in der Wohnung aufhält:
- Alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen sind zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
- Dies gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird (z. B. Gang zum Briefkasten oder Mülleimer).
Erhalt der Sicherungen:
- Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten.
- Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Folgen bei Verletzung der Obliegenheiten:
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in § 26.1 b) und 26.3 VHB beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wenn niemand berechtigt in der Wohnung ist, sollten Türen und Fenster ordnungsgemäß verschlossen und vereinbarte Sicherungen sowie Einbruchmeldeanlagen aktiviert sein. Kurze Wege wie zum Briefkasten oder Mülleimer sind davon ausgenommen. Alle Sicherungen sollten funktionsfähig bleiben und Defekte umgehend behoben werden. Wer diese Pflichten nicht einhält, muss damit rechnen, dass der Versicherer den Vertrag kündigt oder die Leistung ganz oder teilweise verweigert.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Verlassen der Wohnung beachten?
Für die Zeit, in der sich niemand berechtigt in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
Gilt das auch bei einem kurzen Gang nach draußen?
Nein. Die Vorschrift gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird, zum Beispiel beim Gang zum Briefkasten oder Mülleimer.
Was gilt für den Zustand der Sicherungen?
Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Vorschriften?
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer nach Maßgabe der in § 26.1 b) und 26.3 VHB beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.