Mit der Degenia Hausratversicherung profitieren Sie bei einem Umzug von einer verlängerten Umzugsfrist: Statt der üblichen drei Monate gelten beim Wohnungswechsel sechs Monate. So bleibt beim Wechsel in die neue Wohnung deutlich mehr Zeit, in der der Versicherungsschutz für Ihren Hausrat greift.
Verlängerte Frist bei Wohnungswechsel:
Bei einem Wohnungswechsel gemäß § 11 VHB gilt an Stelle der in § 11 Ziffern 1, 2, 3 und 6 genannten Frist von drei Monaten jeweils eine auf sechs Monate verlängerte Frist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Umzug ersetzt dieser Baustein die im Vertrag üblichen Drei-Monats-Fristen durch längere Fristen von sechs Monaten. Damit steht Ihnen rund um den Wohnungswechsel mehr Zeit zur Verfügung. Es handelt sich um eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleiben die genannten Regelungen des § 11 VHB.
Häufige Fragen
Welche Frist gilt bei einem Wohnungswechsel?
An Stelle der in § 11 Ziffern 1, 2, 3 und 6 genannten Frist von drei Monaten gilt jeweils eine auf sechs Monate verlängerte Frist.
Auf welche Regelung bezieht sich die verlängerte Frist?
Sie bezieht sich auf einen Wohnungswechsel gemäß § 11 VHB, konkret auf die dort in den Ziffern 1, 2, 3 und 6 genannten Fristen.
Von wie viel auf wie viel Monate verlängert sich die Frist?
Die ursprüngliche Frist von drei Monaten wird jeweils auf sechs Monate verlängert.
Gilt die verlängerte Frist für alle betroffenen Ziffern gleichermaßen?
Ja, die auf sechs Monate verlängerte Frist gilt jeweils an Stelle der in § 11 Ziffern 1, 2, 3 und 6 genannten Frist von drei Monaten.