Bei der Degenia Hausratversicherung gelten für Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung besondere Einschränkungen: In nicht ständig bewohnten Gebäuden wie Wochenend-, Ferien- oder Gartenhäusern sowie in Zweitwohnungen sind bestimmte Wertsachen von Bargeld über Schmuck bis zu Kunstgegenständen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Welche Gegenstände jeweils nicht versichert sind, hängt von der Art des Gebäudes ab.
Abweichend von § 6.1 und 6.2 und § 13 VHB sind nicht versichert:
In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
- Schusswaffen
- Foto- und optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
Weitere, nur auf besondere Vereinbarung geltende Zusatzbedingungen:
Was bedeutet das konkret?
Für Hausrat, der sich nicht in der ständig bewohnten Hauptwohnung befindet, gelten Einschränkungen beim Versicherungsschutz. In selten oder nur zeitweise genutzten Gebäuden – etwa Ferien- oder Gartenhäusern – sowie in Zweitwohnungen sind bestimmte besonders werthaltige Gegenstände wie Bargeld, Schmuck, Pelze oder Kunst vom Schutz ausgenommen. Die genaue Liste der ausgeschlossenen Gegenstände unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um ein nicht ständig bewohntes Gebäude oder um eine Zweitwohnung in einem ständig bewohnten Gebäude handelt.
Häufige Fragen
Ist Bargeld in einem Ferienhaus versichert?
Nein. In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden sind Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge nicht versichert.
Sind Antiquitäten in einem nicht ständig bewohnten Gebäude versichert?
Sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), sind in nicht ständig bewohnten Gebäuden nicht versichert – jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Welche Gegenstände sind in einer Zweitwohnung ausgeschlossen?
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind unter anderem Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände nicht versichert.
Sind Schusswaffen in einem Jagdhaus versichert?
Nein. In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden sind Schusswaffen nicht versichert.
Sind Schmucksachen aus Silber in einer Zweitwohnung ausgeschlossen?
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind alle Sachen aus Gold oder Platin ausgeschlossen. Silber wird bei den ausgeschlossenen Sachen für Zweitwohnungen nicht genannt.