Die Degenia Hausratversicherung schützt im Tarif T22 - premium auch vor Diebstahl von Gegenständen außerhalb der Wohnung – innerhalb des eingefriedeten Grundstücks oder im Treppenhaus. Versichert sind unter anderem Gartenmöbel, Rasenmäher, Kinderwagen und Wäsche zum Trocknen, mit einer Entschädigung von bis zu 2.500 EUR je Versicherungsfall.
In Erweiterung zu § 3 VHB besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl der nachstehend genannten Sachen, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls nachweislich an einem der folgenden Orte befunden haben:
- innerhalb des eingefriedeten Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, oder
- im Treppenhaus des Gebäudes, in dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Versichert sind:
- a) Wäsche und Bekleidung – ohne Pelz- und Lederwaren –, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls zum Waschen, Trocknen oder Lüften außerhalb der Wohnung befunden haben;
- b) Gartenmöbel und Gartengeräte/-werkzeuge einschließlich Rasenmäher/Rasen-Mähroboter;
- c) Gartenskulpturen und Zierbrunnen;
- d) Wäschespinnen, Trampoline, Spielgerüste und Grills;
- e) Kinder-Spielgeräte und Spielfahrzeuge (Go-Kart) und Sportgeräte;
- f) Waschmaschinen und Wäschetrockner;
- g) Kinderwagen, Rollstühle/Krankenfahrstühle sowie Gehhilfen.
Nicht versichert ist fremdes Eigentum.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
Obliegenheiten im Schadenfall:
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
- Er muss dieser sowie dem Versicherer ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einreichen.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei und nach § 26.1 b) VHB zur Kündigung berechtigt sein.
Was bedeutet das konkret?
Auch Gegenstände, die nicht in der Wohnung selbst, sondern auf dem umzäunten Grundstück oder im Treppenhaus stehen, können bei Diebstahl abgesichert sein. Dazu zählen zum Beispiel Gartenmöbel, der Rasenmäher, der Kinderwagen im Hausflur oder die Wäsche auf der Leine. Der Schutz gilt nur für eigene Sachen, ist der Höhe nach begrenzt und setzt voraus, dass der Diebstahl bei der Polizei gemeldet und eine Liste der gestohlenen Dinge eingereicht wird.
Häufige Fragen
Welche Orte sind vom erweiterten Diebstahlschutz erfasst?
Erfasst sind Sachen, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls nachweislich innerhalb des eingefriedeten Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, oder im Treppenhaus des Gebäudes befunden haben.
Welche Gegenstände sind versichert?
Versichert sind unter anderem Wäsche und Bekleidung (ohne Pelz- und Lederwaren) zum Waschen, Trocknen oder Lüften, Gartenmöbel und Gartengeräte inklusive Rasenmäher/Rasen-Mähroboter, Gartenskulpturen, Zierbrunnen, Wäschespinnen, Trampoline, Spielgerüste, Grills, Kinder-Spielgeräte, Spielfahrzeuge, Sportgeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner sowie Kinderwagen, Rollstühle/Krankenfahrstühle und Gehhilfen.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
Ist fremdes Eigentum mitversichert?
Nein, fremdes Eigentum ist nicht versichert.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dieser sowie dem Versicherer ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einreichen. Werden diese Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer nach § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei und nach § 26.1 b) VHB zur Kündigung berechtigt sein.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023