Die Degenia Hausratversicherung ersetzt im Tarif T22 - premium Schäden am Hausrat durch Wildtiere, wenn diese in die versicherte Wohnung gelangen und dort versicherte Sachen zerstören, beschädigen oder abhandenkommen lassen. Als Wildtiere gelten Schalenwild-Arten wie Wildschweine, Rehe oder Rothirsche – Sachen auf Balkonen und Terrassen sind jedoch ausgeschlossen.
Für Schäden am Hausrat durch Wildtiere gilt im Tarif T22 - premium:
Sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht, leisten wir Entschädigung für Schäden durch Wildtiere, wenn diese in die versicherte Wohnung hineingelangen und dadurch versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Was zählt als Wildtier?
Wildtiere sind wild lebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz zählen (z. B. Wildschweine, Rehe oder Rothirsche).
Ausgeschlossen:
- Schäden durch Wildtiere an versicherten Sachen auf Balkonen und Terrassen.
Was bedeutet das konkret?
Dringt ein Wildtier in Ihre versicherte Wohnung ein und beschädigt oder zerstört dabei Ihren Hausrat oder lässt Gegenstände abhandenkommen, springt der Versicherungsschutz ein – vorausgesetzt, es besteht nicht bereits an anderer Stelle Schutz. Wichtig zu wissen: Für Sachen auf Balkonen und Terrassen greift dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Wildtiere sind versichert?
Versichert sind Schäden, wenn Wildtiere in die versicherte Wohnung hineingelangen und dadurch versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen – sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Was gilt als Wildtier?
Wildtiere sind wild lebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz zählen, zum Beispiel Wildschweine, Rehe oder Rothirsche.
Sind Schäden auf Balkon oder Terrasse mitversichert?
Nein. Schäden durch Wildtiere an versicherten Sachen auf Balkonen und Terrassen bleiben ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch, wenn schon eine andere Versicherung leistet?
Die Entschädigung erfolgt, sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023