Bei der Degenia Hausratversicherung sind Ihre versicherten Sachen auch bei einem nachgewiesenen Transportmittelunfall im Kraftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel geschützt – bis zu einer festgelegten Grenze und sofern kein anderweitiger Ersatz möglich ist. So sind Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen während des Transports abgedeckt.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - premium folgendes für Transportmittelunfall:
- In Erweiterung von § 1.1 VHB besteht Versicherungsschutz auch für versicherte Sachen, die mit einem Kraftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen nachgewiesenen Transportmittelunfall einer im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Person zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
- Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz erlangt werden kann (z.B. Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners).
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie versicherte Sachen aus Ihrem Hausrat in einem Auto oder in Bus und Bahn transportieren und es dabei zu einem nachgewiesenen Unfall des Transportmittels kommt, sind diese Sachen mitversichert. Voraussetzung ist, dass eine im Haushalt lebende Person die Sachen befördert. Zunächst wird geprüft, ob eine andere Stelle den Schaden übernimmt. Ist das nicht möglich, leistet die Hausratversicherung im vorgesehenen Rahmen.
Häufige Fragen
Welche Transportmittel sind abgedeckt?
Versichert sind Sachen, die mit einem Kraftfahrzeug oder einem öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt.
Wer muss die Sachen befördert haben?
Die Sachen müssen durch eine im Haushalt des Versicherungsnehmers lebende Person befördert worden sein.
Wird immer gezahlt, wenn ein Transportmittelunfall passiert?
Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz erlangt werden kann, zum Beispiel über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind versicherte Sachen, die durch einen nachgewiesenen Transportmittelunfall zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.