Mit der Degenia Hausratversicherung im Tarif T22 - premium sind Sportgeräte auch dann geschützt, wenn sie sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden – ausdrücklich eingeschlossen sind Reitsättel und Golfausrüstungen, mit einer Entschädigungsgrenze von 2.500 EUR je Versicherungsfall.
In Erweiterung von § 7.1 VHB besteht Versicherungsschutz für Sportgeräte, die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden.
Zu den versicherten Sportgeräten gehören auch:
- Reitsättel
- Golfausrüstungen
Entschädigungsgrenze:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Sportgeräte sind nicht nur dann geschützt, wenn sie sich in der Wohnung befinden. Auch wenn sie dauerhaft außerhalb der Wohnung untergebracht sind, greift der Versicherungsschutz. Ausdrücklich eingeschlossen sind dabei Reitsättel und Golfausrüstungen. Für einen einzelnen Versicherungsfall steht dafür eine Entschädigung bis zu einem festgelegten Höchstbetrag zur Verfügung.
Häufige Fragen
Sind Sportgeräte auch außerhalb der Wohnung versichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für Sportgeräte, die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden.
Zählen Reitsättel und Golfausrüstungen zu den versicherten Sportgeräten?
Ja. Zu den Sportgeräten gehören auch Reitsättel und Golfausrüstungen.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
Auf welche Regelung stützt sich dieser Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht in Erweiterung von § 7.1 VHB.