Berufspendler sind mit der Degenia Hausratversicherung im Tarif T22 - premium auch am beruflich bedingten Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands abgesichert: Der Hausrat in der Pendlerwohnung ist mitversichert, für Wertsachen und die Entschädigung je Versicherungsfall gelten dabei feste Obergrenzen.
Versicherter Hausrat am Zweitwohnsitz:
- Versicherungsschutz besteht für Hausrat nach § 6.2 VHB, der sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung) befindet.
- Der Zweitwohnsitz muss durch den Versicherungsnehmer oder einen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt werden.
- Der Zweitwohnsitz muss sich innerhalb Deutschlands befinden.
Entschädigungsgrenzen:
- Für Wertsachen gemäß § 13.1 VHB besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von max. 2.000 EUR.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, max. 20.000 EUR, begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung nutzt, findet dafür in diesem Tarif einen Schutz für den dortigen Hausrat. Voraussetzung ist, dass die Pendlerwohnung in Deutschland liegt und vom Versicherungsnehmer oder dem gemeinsam lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt wird. Für Wertsachen und für die Gesamtentschädigung je Versicherungsfall gelten dabei feste Obergrenzen.
Häufige Fragen
Ist der Hausrat in meiner Pendlerwohnung mitversichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht für Hausrat nach § 6.2 VHB an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung), der sich innerhalb Deutschlands befindet.
Wer muss die Pendlerwohnung nutzen?
Der Zweitwohnsitz muss durch den Versicherungsnehmer oder einen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt werden.
Bis zu welcher Höhe sind Wertsachen versichert?
Für Wertsachen gemäß § 13.1 VHB besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von max. 2.000 EUR.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 20.000 EUR, begrenzt.
Gilt der Schutz auch für eine Pendlerwohnung im Ausland?
Nein. Der beruflich bedingte Zweitwohnsitz muss sich innerhalb Deutschlands befinden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023