Kann ein zerstörter Gegenstand nach einem Schaden wegen des technischen Fortschritts nicht mehr in gleicher Art und Güte beschafft werden, übernimmt die Degenia Hausratversicherung im Tarif T22 - premium die dadurch entstehenden Mehrkosten – wobei die Ersatzgüter den vorhandenen Sachen möglichst nahe kommen müssen.
Mehrkosten durch Technologiefortschritt im Tarif T22 - premium:
Der Versicherer ersetzt – in Erweiterung von § 8 VHB – die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten. Diese entstehen dadurch, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts:
- entweder nicht möglich ist
- oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich wäre.
Die Ersatzgüter müssen hierbei den vorhandenen Sachen möglichst nahe kommen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden ein beschädigter oder zerstörter Gegenstand nicht mehr genau so nachgekauft oder repariert werden kann, weil es ihn durch den technischen Fortschritt in dieser Form nicht mehr gibt oder eine Beschaffung unwirtschaftlich wäre, übernimmt der Versicherer die dadurch entstehenden Mehrkosten. Der Ersatz soll dem ursprünglichen Gegenstand möglichst nahe kommen.
Häufige Fragen
Wann werden Mehrkosten durch Technologiefortschritt ersetzt?
Sie werden ersetzt, wenn nach einem Versicherungsfall die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts entweder nicht möglich ist oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich wäre.
Welche Anforderungen gelten an die Ersatzgüter?
Die Ersatzgüter müssen den vorhandenen Sachen möglichst nahe kommen.
Auf welcher Grundlage werden diese Mehrkosten erstattet?
Die Erstattung erfolgt in Erweiterung von § 8 VHB für die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - premium.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023