Nach einem Einbruch übernimmt die Degenia Hausratversicherung im Tarif T22 - premium die Kosten, die durch missbräuchliche Nutzung von Festnetz und Mobilfunk am Versicherungsort entstehen – bis zu 1.000 EUR je Versicherungsfall. Erfahren Sie, welcher Schutz bei Telefonmissbrauch gilt.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - premium folgendes für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch:
- In Erweiterung zu § 8 VHB werden die Kosten erstattet, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz- und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem Einbruch entstehen.
- Die Entschädigung ist auf 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wird nach einem Einbruch am Versicherungsort das Telefon von Unbefugten genutzt, springt der Schutz ein. Erstattet werden die Kosten, die durch diese missbräuchliche Nutzung von Festnetz und Mobilfunk entstehen. Die Erstattung ist dabei je Versicherungsfall auf einen Höchstbetrag gedeckelt.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei Telefonmissbrauch übernommen?
Erstattet werden die Kosten, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz- und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem Einbruch entstehen.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Die Entschädigung ist auf 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Gilt der Schutz auch für Mobilfunk?
Ja, die Erstattung umfasst sowohl Festnetz als auch Mobilfunk.
In welchem Tarif ist diese Leistung enthalten?
Diese Leistung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - premium und stellt eine Erweiterung zu § 8 VHB dar.